OV-Stab

Der OV-Stab ist die oberste Führungsebene des Ortsverbandes.
Im Ortsverband Dettenheim besteht der OV-Stab aus folgenden Funktionsträgern:

Der Ortsbeauftragte (OB)

Der Ortsbeauftragte leitet seinen Ortsverband in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Gesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Ortsverbandes. Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines Ortsverbandes verantwortlich und stellt im Einsatzfall den Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene dar.

Weitergehend ist er der organisatorische Leiter eines THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung des LuK (Leitungs- und Koordinierungsstabes) des Ortsverbandes. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom THW-Geschäftsführerbereich.

 

Der Ortsbeauftragte repräsentiert den Ortsverband nach außen.

der stellvertretende Ortsbeauftragte (stvOB)

Der stellvertetende Ortsbeauftragte ist Leiter des OV-Stabes bzw. der LuK OV. Er vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit.

Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV, sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stab. Er stellt die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der OV-Kräfte sicher. Gleichzeitig hält er Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in der THW-Struktur.

Fachberater

Der oder die Fachberater vertreten die Interessen des THW auf verschiedenen Ebenen der Führungs- und Koordinierungsstruktur von Anforderern / Bedarfsträgern.

Ein THW-Fachberater berät Einsatzleiter, -leitungen und Stäbe über das Spektrum und Leistungsvermögen von THW-Einheiten, die Einsatztaktik, Führungsstruktur und über die modulare Zusammenstellung von THW-Potenzial für den konkreten Einsatzbedarf.

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Ausbildungsbeauftragter (AB)

Der Ausbildungsbeauftragte koordiniert die komplette Ausbildung im Ortsverband.

Der Ausbildungsbeauftragte unterstützt den OB in allen Ausbildungsangelegenheiten und stellt so eine qualitativ hochwertige Standortausbildung sicher.

Er ist für die Grundausbildung, sowie die Überwachung und Koordination der Standortausbildung entsprechend den Ausbildungs- und Fachvorgaben verantwortlich.

Bei Einsätzen und Übungen kann er bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Aufgaben eines Fachberaters übernehmen. Er ist der Stellvertreter des stv. OB und übernimmt bei dessen Abwesenheit seine Aufgaben.

Jugendbetreuerin (JB)

Die Jugendbetreuerin ist für die Jugendarbeit des OV zuständig. Die Jugendbetreuerin ist verpflichtet, die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und unter besonderer Rücksichtname der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Er wird hierbei durch Helfer des Ortsverbandes unterstützt.


Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen ist das Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern - dabei muss der Jugendbetreuer immer als "sehr gutes" Vorbild agieren.


Die Jugendbetreuerin ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur "THW-Jugend". Bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem Öffentlichkeitsbeauftragten zusammen.

Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖH)

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie die Maßnahmen zur Helferwerbung des OV zuständig. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er in geeigneter Weise in den Informationsfluss des OV einzubinden.

Der BÖH unterstützt den OB bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sowie der OV internen Helferinformation.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Helferwerbung
  • Kontaktpflege zu örtlichen Medien
  • Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien
  • Organisation von zielgruppenorientierten Präsentationen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation, Gästebetreuung.

Schirrmeister (SM)

Der Schirrmeister ist für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte- und Fahrzeug-Ausstattung des OV mit verantwortlich.

Darüber hinaus stellt er die Fortbildung der Kraftfahrer im OV sicher und überwacht folgende Bereiche:

  • Abrechnung der Betriebsstunden- und Fahrtenbücher
  • Wiederherstellung der materiellen Einsatzbereitschaft der Einheiten
  • Einsatzfähigkeit von Fahrzeugen und Geräten sowie ggf. deren Stilllegung
  • Lagerung sowie Pflege und Wartung der Fahrzeuge- und Geräteausstattung

Er arbeitet eng mit den Sachkundigen und dem Bürosachbearbeiter Ausstattung der Geschäftsstelle zusammen. Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bedient sich der Schirrmeister, nach Absprache mit dem Ortsbeauftragten, der Unterstützung anderer, fachlich eingewiesener Helfer des Ortsverbands.

Bei Einsätzen erledigt er Log-M-Aufgaben im Ortsverband. Bei größeren Einsätzen kann er auch in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Logistik überörtlich eingesetzt werden.

Verwaltungshelfer (VwHe)

Der Verwaltungshelfer ist für die Verwaltungsarbeiten im OV verantwortlich.

Er erledigt alle im OV anfallenden Verwaltungsarbeiten, hierzu gehören:

  • Anlage und laufende Bearbeitung der Helferakten
  • Führung der Personalstandslisten, Dienstteilnahmen
  • Schriftguterstellung, Verwaltung und Statistik
  • Mitwirkung bei der allgemeinen Berichterstattung

 

Die Verwaltungsbeauftragte arbeitet eng mit den anderen Mitgliedern des OV-Stabes und den Einheitsführern zusammen.

OV-Koch

Der Koch ist für die Verpflegung im OV verantwortlich.

Er stellt die Versorgung des Ortsverbandes mit Lebensmitteln bei Ausbildungsveranstaltungen und Einsätzen sicher und kann bei größeren Einsätzen in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Logistik überörtlich eingesetzt werden.

Insbesondere hat der Koch folgende Aufgaben:

  • Beschaffung von Verpflegungsgütern für den OV nach Vorgabe
  • Verwaltung der Verpflegungsgüter des OV, soweit eine Vorratshaltung erforderlich ist
  • Durchführen von Bestandskontrollen
  • Führen des Verpflegungsgüterverzeichnisses und Erfassung des Verbrauchs
  • Führen des Verpflegungsbuches des OV
  • Zubereitung und Ausgabe der Verpflegung an die Helfer nach Vorgabe